Die Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Uckermark hat unter anderem ein Mitbestimmungsrecht bei der
Einstellung neuer Mitarbeiter
Eingruppierung und Umgruppierung
Versetzung und Abordnung zu einer anderen Dienststelle
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
Aufstellung von Sozialplänen
ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit
u. w.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, die die Mitarbeitervertretung oder Ihr Arbeitsverhältnis betreffen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.