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Aufbruchsstimmung bei den Synoden von EKD und Landeskirche

Vom neuen EKD-Rat bis zum Mindestmitgliederzahlgesetz - alle Neuigkeiten im Überblick.

Mitglieder des neu gewählten Rates der EKD
Plenum der 3. Tagung der Fünften Landessynode der EKBO am 11. November 2021

In der vergangenen Woche haben jeweils die Synode der EKD und unserer Landeskirche getagt. Dabei wurde nicht nur über viele kirchliche und gesellschaftspolitische Themen diskutiert, sondern auch über Gesetze und Resolutionen abgestimmt und ein wichtiges Gremium neu gewählt.

Zunächst fand vom 7. bis 10. November die zweite Tagung der 13. Synode der EKD statt. Ursprünglich war eine Tagung in Präsenz in Bremen geplant gewesen, die nach einem Impfdurchbruch und der deutlich verschlechterten Corona-Lage in Bremen abgesagt wurde. So kam das oberste deutsche Kirchenparlament in digitaler Form zusammen. Auf der Tagesordnung stand vor allem die Wahl eines neuen Rates der EKD, aber auch das Thema des kirchlichen Umgangs mit sexualisierter Gewalt spielte bei der Synode eine wichtige Rolle.

Die Wahl des kirchlichen Leitungsgremiums zog sich über mehrere Stunden hin. Erst nach dem neunten Wahlgang waren alle Plätze im Rat der EKD besetzt. Ihm werden künftig acht Frauen und sieben Männer angehören. Die westfälische Präses und bisherige Vize-Ratsvorsitzende Annette Kurschus erreichte als einzige Kandidatin im ersten Wahlgang die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, um in das Gremium einzuziehen. Einen Tag später wurde die 58-Jährige auch zur neuen EKD-Ratsvorsitzenden gewählt. Damit folgt Kurschus als oberste Repräsentantin der evangelischen Kirche auf Heinrich Bedford-Strohm. Zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden wurde die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs gewählt. 

Mit dem Ende der EKD-Synode begann die Arbeit des Parlaments unserer Landeskirche. Vom 11. bis 13. November tagte die Herbstsynode der EKBO in der St. Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain – in Präsenz unter Beachtung der 3G-plus-Regel. Hier stand vor allem die Einführung einer Mindestzahl von 300 Mitgliedern für rechtlich selbstständige Kirchengemeinden im Fokus der Beratungen. Aber auch Umwelt- und Finanzfragen sowie Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Neufassung des Ältestenwahlgesetztes waren Tagesordnungspunkte auf der Synode.

Die 92 anwesenden Synodalen stimmten mehrheitlich für das Mindestmitgliederzahlgesetz. Es regelt, oberhalb welcher Mitgliederzahl eine Gemeinde einen eigenen Körperschaftsstatus hat und sieht die Mindestgröße von 300 vor. Es soll Ehrenamtliche und beruflich Mitarbeitende entlasten und betrifft auch einige Gemeinden in unserem Kirchenkreis. In zweiter Lesung wurde das Gesetz mit Änderungen und einem Ergänzungsantrag beschlossen: Der Kreiskirchenrat vor Ort kann Ausnahmen, befristet bis zum nächsten Stichtag, beim Konsistorium beantragen. „Aufbruch gelingt nur durch Veränderung und heute haben wir die Weichen dafür gestellt“, sagte Harald Geywitz, Präses der Landessynode, zum Abschluss der Tagung.