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Kircheneintritt und Umgemeindung

  

Manchmal finden getaufte Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, einige Jahre später wieder zum christlichen Glauben zurück. Gelegentlich entschließen sich Menschen auch dazu, aus anderen christlichen Konfessionen zu konvertieren. Ein Wiedereintritt bzw. Übertritt in die evangelische Kirche ist in diesen Fällen möglich.

Eine Umgemeindung erfolgt in der Regel dann, wenn eine Person ihre Kirchengemeinde am jeweiligen Wohnort wechseln möchte. Das bedarf allerdings der Zustimmung des zuständigen Gemeindekirchenrats.                                                      

 

Letzte Änderung am: 22.01.2022