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Aktiv gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt

RSSPrint

Prävention und Schutzkonzept

Jeder Mensch ist schützenswert und hat das Recht, mit Würde und Achtung behandelt zu werden. Wir als Christinnen und Christen sind davon überzeugt und doch sind auch im Raum der Kirche Menschen von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch betroffen. Dies hinterlässt bei den Betroffenen körperliches und seelisches Leid mit Folgen für das ganze Leben.
Es ist somit unerlässlich, dass es Aufgabe aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Kirchenkreises Uckermark ist, die ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeglichen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.

Lassen Sie uns Kirche gemeinsam zu einem geschützten Ort machen, indem wir uns respektvoll, achtsam und aufmerksam begegnen, indem wir hinschauen und einüben, Hinweise auf Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt zu erkennen und angemessen zu reagieren.

Verhaltenskodex

Verbindliche Grundlage für alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ist der Verhaltenskodex unserer Landeskirche (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz). Er bietet eine Orientierung für den grenzachtenden Umgang miteinander und gegenüber Schutzbefohlenen. Er beinhaltet Regeln für Situationen, die für übergriffiges Verhalten oder sexualisierte Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Die Regeln zielen sowohl auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt als auch auf den Schutz der Mitarbeitenden vor falschen Verdächtigungen.

Kreiskirchliche Ansprechperson

Rebekka Geldschläger ist gemäß § 8 Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt die berufene Ansprechperson für die Prävention sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Uckermark. Ihre Aufgabe ist es, die einzelnen Bausteine des Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt im Blick zu behalten:

  • Aktualisierung des Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt
  • Fachberatung zum Thema (auch im Krisenfall)
  • regelmäßige eigene Fortbildung zum Thema
  • Anlaufstelle für Mitarbeitende des Kirchenkreises bzw. für Meldungen aus den Kirchengemeinden bei Vermutungen oder Vorfällen sexualisierter Gewalt
  • Lotsenfunktion für Betroffene (Beratung des weiteren Verfahrens, Weiterleitung zu Hilfsangeboten)
  • Auslösen der Intervention                                                                                                                                                                                                                                             

Wenn Sie Anzeichen sexualisierter Gewalt in Ihrer Gemeinde oder auf kreiskirchlicher Ebene wahrnehmen oder auch nur vermuten, melden Sie dieses bitte der Ansprechperson.