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RSSPrint

Kreissynode beschließt Schutzkonzept

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Leitungsstruktur waren zentrale Themen auf der Frühjahrssitzung

Die Frühjahrssynode fand im Ev. Gemeindezentrum in Schwedt statt
Eine Arbeitsgruppe stellte den Verhaltenskodex zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor
Anhand der einzelnen Teile des Verhaltenskodex wurden die Ergebnisse der Gruppenarbeit vorgestellt
Reinhart Müller-Zetzsche sprach zum letzten Mal als Superintendent zu den Synodalen
Etwa 50 stimmberechtigte Personen nahmen an der Kreissynode teil

Am Samstag, den 18. März, tagte turnusgemäß das regionale Kirchenparlament der Uckermark. Mehr als 50 gewählte Synodale fanden sich dazu am Vormittag im Schwedter Gemeindezentrum ein. Neben der zukünftigen Leitungsstruktur des Kirchenkreises stand vor allem die Auseinandersetzung mit einem eigenen Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Mittelpunkt der Sitzung.

Bereits im Vorfeld der Frühjahrssynode wurde die Frage der Präventionskultur zu sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis verschiedentlich thematisiert. So befasste sich unter anderem der Mitarbeiterkonvent mit dieser Angelegenheit und rief eine Arbeitsgruppe ins Leben, deren Mitglieder an einer Schulung teilnahmen und auf der Synode mit kurzen Impulsen in die Problematik einführten. Daran schloss sich eine intensive Gruppenarbeit zu einzelnen Fallbeispielen und verschiedenen Aspekten im Umgang mit sexualisierter Gewalt an. Nach der Vorstellung der Ergebnisse und einer kurzen Debatte im Plenum verabschiedeten die Synodalen das schriftlich vorbereitete Schutzkonzept mit großer Mehrheit.

Darüber hinaus stand bei der Sitzung eine wichtige Entscheidung zur künftigen Leitungsstruktur des Kirchenkreises auf der Tagesordnung. In Anbetracht des näherrückenden Ruhestands von Superintendent Dr. Reinhart Müller-Zetzsche hatte sich auf der vergangenen Herbstsynode ein Gremium gebildet, das die Vor- und Nachteile verschiedener Leitungsmodelle diskutiert und zusammengetragen hat. Dabei wurde festgestellt, dass sich keine Personen für die Mitwirkung in einer kollegialen Leitung als Alternative zur bestehenden Struktur finden lassen. Auf dieser Basis beschloss das Kirchenparlament die Wiederbesetzung der Superintendenten-Stelle und wählte die Mitglieder der zugehörigen Findungskommission.